pixel
Last update: 2010.09.08, 21:49
pixel


pixel
pixel

You're not logged in ... login

pixel  
EU: Import-Erlaubnis für fünf Genmais-Sorten

Die EU-Kommission erlaubt den Import und die Verarbeitung fünf gentechnisch veränderter Mais-Sorten. Sie folgt damit den den Empfehlungen der European Food Safety Authority (EFSA). Die Erlaubnis gilt für zehn Jahre, der Anbau ist verboten. Die Import- und Verarbeitungs-Erlaubnis für eine weitere Mais-Sorte wurde verlängert.


Mehr Mais: Mit der Entscheidung der Kommission ist nun der Anbau von insgesamt 23 Mais-Sorten in der EU erlaubt. Foto: burgkirsch/Wikimedia Commons

Die EU-Kommission genehmigte am 28. Juli für eine Dauer von zehn Jahren den Import und die Verarbeitung der gentechnisch veränderten Mais-Sorten 1507x59122, 59122x1507xNK603, MON88017xMON810, MON89034xNK603 and Bt11xGA21. Verlängert wurde die Import- und Verarbeitungs-Genehmigung für BT11-Mais. Erlaubt sind weiters der Verzehr und die Verfütterung der Sorten, weiterhin verboten ist dagegen ihr Anbau. Schon im vergangenen Jahr hatte die European Food Safety Authority (EFSA) positive Stellungnahmen hinsichtlich aller sechs Sorten abgegeben. Insgesamt sind damit in der EU eine Zuckerrüben-, drei Sojabohnen- und drei Rapsarten sowie sechs Baumwoll- und 23 Maissorten für den Import und den Handel zugelassen. Die EFSA hatte die EU-Kommission um Entscheidung ersucht, nachdem sich der Rat der Umweltminister nicht einigen hatte können.

Anbau umstritten

Angebaut werden dürfen derzeit nur der Mais MON810 des US-Agrarkonzerns Monsanto und die von BASF erzeugte Amflora-Kartoffel, die Stärke für Industriezwecke liefert und nicht für den Verzehr gedacht ist. Der Anbau von MON810 ist seit 1998 erlaubt, der der Amflora seit März 2010. Für MON810 steht die Wieder-Zulassung des Anbaus an.

Die EU-Kommission hatte kürzlich vorgeschlagen, den Mitgliedsstaaten die Entscheidung über den GVO-Anbau freizustellen. Verbote sollen demnach ohne Angabe von Gründen möglich sein. Ein Staat, der ein Verbot erlässt, muss das den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission einen Monat im Voraus ankündigen. Auch sind die „allgemeinen Grundsätze der Verträge und des Binnenmarktes“ einzuhalten sowie die „internationalen Verpflichtungen der EU“, etwa im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO, zu beachten.

Der Vorschlag ist allerdings umstritten. Es gibt Befürchtungen, dass er mit dem Binnenmarkt-Prinzip sowie den Bestimmungen der Welt-Handelsorganisation WTO nicht vereinbar ist.





Kommentar abgeben